Freitag, 11. Januar 2019

Warum ein Behindertentestament machen?




Zu allererst einer der Sätze die mir gut gefallen haben von unserem Notar:
"Was nützt es ihnen, wenn ich ihnen einen Jumbojet baue und sie können gar nicht damit abheben."

Heute mal ein ernsteres Thema, das kann ich ja auch, denn Informationen sind wichtig und auch schon immer ein Teil meines Blogs.

Nachdem ich im Auto eine Instastory über unseren Notarbesuch gemacht habe und, dass ich etwas darüber schreiben möchte bekam ich ganz viele Nachrichten.
Viele, die es wie wir, schon lange vor sich her schieben, andere die noch gar nichts darüber gehört haben und wieder andere die den Sinn dahinter zuerst gar nicht verstanden haben.

Weil es so unter den Nägel brennt, haue ich den Beitrag also schon jetzt raus.

Ich versuche ganz einfach und laienhaft zu erklären:
  • Was ist ein Behindertentestament?
  • Wer braucht ein Behindertentestament?
  • Was steht in groben Zügen in einem Behindertentestament?
  • Wie und wo macht man ein Behindertentestament?


Dies ist zum einen keine Rechtsberatung, könnte ich ja gar nicht und zum anderen möchte ich zeigen, dass ein Behindertentestament zwar wichtig ist, aber eben auch nicht für jeden.

Stört euch nicht an meiner Wortwahl um es deutlich zu machen spreche ich oft vom behinderten Kind, oder vom Behinderten. Natürlich muss der Erbe gar nicht behindert sein, das kann zB auch der drogensüchtige Enkel sein, der wohl erben wird und man nicht will, dass er das Geld gleich zum nächsten Dealer trägt, auch hier hat man diese Möglichkeit, da man diese Art des Testaments aber landläufig Behindertentestament nennt, weil es hier einfach auch am nötigsten ist, etwas zu regeln und häufiger vorkommt, spreche ich zum besseren Verständnis vom Behinderten.

Wer braucht ein Behindertentestament?


Wer einen Erben hat, der behindert und/oder pflegebedürftig ist und dadurch auf Leistungen und Hilfe vom Staat angewiesen ist. Leider läuft die Hilfe für Behinderte unter der Überschrift "Sozialhilfe" und genau diese Maßstäbe werden angesetzt.
Wenn man möchte, dass das Erbe dem Erben zu Gute kommt und nicht vom Staat angezogen wird, dann braucht man so ein Testament.

Beispiel:
Jolina ist inzwischen 20 Jahre alt, arbeitet zB in einer Werkstatt, oder wohnt in einer Wohngemeinschaft und der Papa stirbt. Wenn wir jetzt kein Testament haben, dann erbt die Mama 50%, Louisa 25% und Jolina 25%
Da Jolina aber als Bezieher von Sozialleistungen weder Vermögen, noch zusätzliches Einkommen haben darf, würden ihre 25% vom Staat angezogen werden und dafür verwendet was sie bisher auch bekommen hat. Sprich, das Erbe würde für wohnen, leben usw genutzt, die Leistungen vom Sozialamt würden ausgesetzt bis das Erbe verbraucht ist und erst dann zahlt das Amt wieder.
Jolina hätte nichts davon.

Ist das Erbe zB ein Haus das dann den 3 Erben gehört, kann das Sozialamt darauf bestehen, dass Jolina ausgezahlt wird, ist das nicht möglich, muss das Haus verkauft werden, egal ob da die Mama noch alleine drin wohnt und Louisa auf ihr Erbe gar keinen Anspruch erhebt.

Wer braucht kein Behindertentestament?


Da kommen wir zum Jumbojet, der nicht fliegt. Sprich, es ist jetzt schon ganz schön viel Arbeit so ein Testament aufzusetzen, wenn am Ende gar nichts zum Vererben da ist, oder das Erbe unter so vielen Erben aufgeteilt werden müsste, dass es kaum ins Gewicht fällt, dann hat man das Testament total unnötig aufsetzen lassen.


Würde Enterben etwas nützen?


Nein.
Denn sobald der behinderte Erbe Recht auf ein Pflichtteil hat, wird der Staat das auch einfordern.
Das Pflichtteil ist übrigens im obigen Beispiel statt 1/4 die Hälfte davon, also 1/8


Wäre eine Schenkung eine Möglichkeit?


Nein.
Es gibt Gesetze, dass man sich nicht arm schenken darf und so hätte der, der leer ausging trotzdem nach dem Tod Recht auf sein Pflichtteil. Hätte man ihm das vorher schon geschenkt, ist es wieder Vermögen oder Einkommen und der Staat greift zu.


Das ist ja voll doof, dann kann Jolina ja nie ein besseres Leben führen wenn wir tot sind.
Doch, kann sie, falls wir unser Geld nicht sinnlos auf den Kopf hauen und wir eben ein entsprechendes Testament machen.


Kann ich dieses Behindertentestament selbst aufsetzen?


Ich lese immer wieder fassungslos in facebook Gruppen wie Leute sagen, man solle sich doch die Kosten sparen und mit ganz tollen Formularen das Testament selbst aufsetzen, das hätte man ihnen bei der Verbraucherzentrale geraten.
Nun ja, das ist dann wohl etwas für Leute, wo der Jumbojet nicht abhebt.
Es ist auf jeden Fall besser als gar nichts zu tun.

Ich kann nur davon abraten. Ich bin jetzt als Banker wirklich nicht ängstlich Formulare auszufüllen und mir bricht nicht schon Angstschweiß aus, wenn in einem Satz mehr §, Zahlen und Abkürzungen stehen als Text. Trotzdem, was ich da selbst zurecht schustern würde, hätte sicher irgendwo eine Formulierung die am Ende dazu führen würde, dass das ganze Testament seinen Zweck einfach nicht erfüllt, blöd.
Auch sind die Formulare zum Behindertentestament 0/8/15 und man kann nicht so genau seine Wünsche äußern, wie beim individuell gestalteten Testament.


Wer kann mir ein Behindertentestament aufsetzen?


Genau da ist der Knackpunkt.
Das können wirklich nicht viele, klar so ein bisschen Erbrecht kann jeder Anwalt und Notar, doch hier muss man sehr tief in der Materie drin stecken und immer bei den Urteilen up to date sein.
Man muss nicht wie wir zum Notar, die kennen sich oft gar nicht so gut damit aus, doch der Notar, zu dem wir mal locker 100km hin gefahren sind, hat selbst einen Sohn mit Down Syndrom und steckt also selbst ganz tief in der Materie drin.
Was kann einen mehr antreiben etwas richtig gut zu können, als Eigeninteresse?


Wie finde ich den richtigen Anwalt?


Am besten ist hier einfach Mund zu Mund Propaganda. Unser Notar hat zB vor Jahren schon einen Vortrag beim Elternverein in Mainz gehalten und Christian war dort. Seit dem sagen wir "Das müssen wir unbedingt mal machen...."
Schaut Euch um, ob es solche Vorträge gibt und wer sie hält, fragt andere Eltern, oder macht euch in einigen Punkten so richtig schlau und stellt euren Anwalt auf die Probe, ob er sich da auskennt oder nicht.
Eins ist Fakt, es gibt wirklich nicht viele die das können, bzw richtig gut können unser Notar hat mich in einem Punkt auch überrascht, wo ich dachte, da bin ich total fit, doch da kam bei ihm noch die Praxis dazu und er sagte mir, das geht zwar so wie sie denken, aber damit winkt sie keiner bei den Sozialämtern einfach so durch, so wie ich das schreibe, nehmen die ihr Handbuch, denken "Ach so ja, klar,  passt" und am Ende haben sie doch was sie wollen, nur das Sozialamt hat seinen Satz den es braucht um die Akte bei Seite zu legen.
Er rät uns dazu es den Behörden immer so einfach zu machen wie möglich, wir liefern die Schublade, in die man uns stecken kann praktisch direkt mit.


Was ist ein Behindertentestament?


Bei einem Behindertentestament sorgt man dafür, dass das behinderte Kind/der behinderte Erbe zwar erbt, aber nicht wirklich an das Geld heran kommt, somit ist es weder Vermögen, noch Einkommen und auch der Staat kann nicht an das Geld.
Damit es dem behinderten Kind jedoch trotzdem nützt, setzt man es als Vorerben ein und zB wie wir die gesetzlichen Erben als Nacherben ein, das könnte und wird wahrscheinlich Louisa sein.
Zusätzlich gibt es noch einen Testamentsvollstrecker, den man am besten selbst bestimmt, denn der sorgt dafür, dass mit dem Erbe dem behinderten Kind etwas Gutes getan werden kann.


Wie kommt der behinderte Erbe an das Geld?


An das Geld kommt er gar nicht, das ist ja Sinn des Testaments, jedoch kann und soll der Testamentsvollstrecker aus dem Erbe dem Behinderten dann Gutes tun und zwar Sachleistungen, wie eine bessere Brille, schöne Winterschuhe, Kinobesuch, eine Reise, alles was kein Luxus ist, aber die Lebensqualität verbessert im Gegensatz zum einfachen Sozialhilfesatz.


Wen wählt man als Testamentsvollstrecker?


Das war für uns die größte Hürde, warum wir bisher dieses Testament gar nicht erst gemacht haben.
Wir wussten nicht wen wir dafür einsetzen.
Eigentlich ist mein Wunschtraum, dass Louisa das später mal macht.
Der Notar hat uns gleich ins Gewissen geredet, dass wir keine noch 12-jährige da einsetzen sollen. Damit würden wir Druck aufbauen, wir sollen abwarten wie sie sich entwickelt und sie dann, wenn sie sich das selbst auch vorstellen kann, erst einsetzen. Das hat sehr viel richtiges. Der Mann weiß von was er spricht, er hat auch noch eine Tochter in ähnlichem Alter wie wir....
Also der Testamentsvollstrecker ist derjenige der später unserem Kind einmal etwas Gutes tun soll, der dafür sorgen soll, dass es ihr an nichts fehlt und sie nicht überlegen muss ob sie jetzt diesen Wintermantel kauft, der ihr gut passt, dafür aber zu teuer ist, oder ob sie den, in dem sie aussieht wie ein Sack, kauft, aber der in ihr knappes Budget vom Sozialamt passt.

Gerade in den Testamentsvollstrecker braucht man großes Vertrauen, mehr noch als in den Betreuer.
Im Prinzip kann man da jeden bestimmen, allerdings sollte der einfach auch ein bisschen Kenntnis der Materie haben und auch zB die Kassenzettel schön abheften, denn am Ende wird der Testamentsvollstrecker geprüft und zwar vom Betreuer, den das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch haben wird.


Darf der Betreuer auch Testamentsvollstrecker sein?


Jein.
Das war meine größte Sorge. Ich sagte zu Christian: "Wir bräuchten dringend noch ein drittes Kind."
Das was ich euch jetzt erzähle war mir komplett neu und allein dafür bin ich mehr als überglücklich zu diesem Notar gegangen zu sein. Jetzt kann ich ein bisschen entspannter in die Zukunft schauen.
Also, ich dachte es wäre nicht gerne gesehen, wenn Betreuer und Testamentsvollstrecker die gleiche Person sind, weil man sich ja nicht selbst kontrollieren kann.
Doch genau aus diesem Grund darf es sogar nicht sein.
So, meine Traumvorstellung ist ja Louisa als Testamentsvollstrecker, doch wer macht dann Betreuer, wenn wir nicht mehr da sind?
Berufsbetreuer sind ein rotes Tuch für mich, ich habe da sehr viel gesehen als Banker, hatte aber keine Handhabe (Bankgeheimnis kann ein A-loch sein), eine der Betreuer die ich in meiner Bankzeit noch erlebt habe sitzt nun wegen genau dieser Bereicherungen und schlechten Betreuung sogar im Knast, kein Wunder, dass ich da einfach Angst habe.

Wie ich jetzt erfahren habe gibt es eine Hintertür, juhu.
In dem Fall dürfen Testamentsvollstrecker und Betreuer eine Person sein.
Im ersten Fall die Eltern, da ist das geduldet, weil sie ja auch bisher diese Funktion als eine Person wahrgenommen haben.
Im zweiten Fall dürfte Louisa, so sie das denn auch möchte, beides übernehmen, aber, jetzt kommt die Hintertür, die Kontrolle des Testamentsvollstreckers, ob der auch alles richtig macht, wie es im Testament gewollt war, die Kontrolle wird ausgelagert und es kommt ein weiterer Betreuer hinzu, der aber nur diese eine Kontrollfunktion hat und sonstiges, wie zB Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten sind nicht dessen Aufgabe.


Ich weiß, es gibt noch so viele Fragen zu diesem Thema und ich habe viele nicht beantwortet.
Das was ich geschrieben habe ist nur die ganz grobe Oberfläche dieses Themas.
Worüber wir übrigens gar nicht gesprochen haben und nicht mal in Ansätzen wissen ist:

Was kostet ein Behindertentestament?

Wir wollen dieses Testament und es ist uns wichtig, deshalb haben wir nicht gefragt und egal wie teuer es wird, es muss sein und entweder fallen wir rückwärts vom Stuhl wenn die Rechnung kommt, oder wir sind angenehm überrascht.
Somit, ich kann es euch nicht mal in Ansätzen sagen was da auf einen zukommt, allerdings sobald wir unser Testament inkl. Rechnung in Händen halten.

Edit: Man kann für die Beurkundung, Verwahrung und Eintragung ca. 1000 Euro bei 250.000,-- Erbsumme rechnen und gestaffelt dann entsprechend mehr. Die Kosten richten sich nach den Vermögenswerten die man zu vererben hat und ist in einer Kostentabelle einheitlich geregelt.



Hier die Erklärung wie erben eigentlich aussieht:


Beide Eltern leben und beiden gehört je die Hälfte von allem

Wenn einer stirbt, erbt der andere Partner die Hälfte und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt

So hatten wir das bisher, das Berliner Testament, selbst geschrieben, ganz einfach.
Der Überlebende soll alles bekommen, die Kinder hätten Anrecht auf den Pflichtteil.
Selbst wenn wir bisher davon ausgingen, dass keines unserer Kinder seinen Pflichtteil fordern würde, das Sozialamt wird es tun.

Noch zum Abschluss


Ich kann mir denken, dass es sicher Leser gibt, die das jetzt voll daneben finden, dass wir versuchen unser erarbeitetes "Vermögen" dem Staat vorzuenthalten. (also bitte nicht denken wir sind reich, hahaha, Vermögen heißt einfach der Rechtsbegriff, wir sind ganz normal, haben aber etwas für unser Alter vorgesorgt, weil wir das auch konnten als Doppelverdiener ohne Kinder)

Dann darf man aber bitte keinen Sportler mehr zuschauen, die lieber in Monaco oder der Schweiz wohnen und das in Deutschland verdiente Geld an der Steuer vorbei lotsen, oder man darf nicht mehr bei amazon bestellen, denn die zahlen ja keinen müden Euro Steuern hier, nicht so wie die kleinen Händler eurer Stadt die das brav tun.

Es geht einfach darum, dass selbst wenn Jolina jeden Tag arbeiten geht, wird sie trotzdem Sozialhilfe beziehen, ihr Lohn kommt wahrscheinlich aus der Sozialhilfe.
Ich hätte nie gedacht, dass wir mal "Kunden" des Sozialamtes sein werden, ist aber so.
Bereits Jolinas Kitaplatz wurde vom Sozialamt gezahlt, ihr Schulbegleiter wird vom Sozialamt gezahlt, würde sie auf eine Förderschule gehen wird das vom Sozialamt gezahlt, wenn ein Kind Frühförderung bekommt, wird das vom Sozialamt gezahlt.

Schlimmeres Beispiel, braucht ein Mensch mit einer körperlichen Einschränkung eine Assistenz, wird die vom Sozialamt gezahlt, verdient dieser Mensch ganz normal sein Geld, dann bekommt er das eingezogen, weil er ja Sozialhilfe in Form von Assistenz erhält.
Aushebeln kann man das nur, wenn man selbst so irre reich ist, oder richtig Kohle macht, dass man sich diese Assistenz selbst leisten kann, braucht man die vielleicht rund um die Uhr, dann reicht 1 Angestellter also nicht, sondern eigentlich müssten es mind. 3 Personen sein, denen man Lohn zahlt inkl. Sozialabgaben und selbst muss auch noch Geld zum Leben bleiben.

Das Problem ist der Topf aus dem das Geld kommt und die entsprechenden Gesetze greifen, die an anderer Stelle sicher sehr sinn voll sein können, allerdings auch nicht immer.

Weil wir wollen, dass es Jolina auch nach unserem Ableben noch gut geht, deshalb machen wir das.
Wir waren späte Eltern, wir werden wohl nicht für immer für unsere Kinder da sein können, das macht uns viel größere Sorgen, als dass wir vielleicht ziemlich uncool auf Louisas Abiball rüberkommen, oder der Kitafotograf zu mir meinte "Oh wie schön, wenn die Oma das übernimmt".
Der Typ hatte Glück, er wusste nicht, dass er mit seinem Leben spielt, hihihi, die Bilder waren aber wirklich Hammer schön.



Mehr Informationen über das Down Syndrom habe ich auf der Seite: Down Syndrom gesammelt

Wer speziell mal gerne die Sicht von Geschwistern zu ihren behinderten Geschwistern lesen möchte, da hier auch wieder das Thema aufkommt, wie viel erwarte ich überhaupt von Louisa, empfehle ich die Miniserie "Schattenkinder" in denen ganz unterschiedliche Geschwister zu Wort kamen.

9 Kommentare:

  1. Danke viel viel mal für diesen tollen Beitrag. Ich werde das meinen Eltern erzählen und sie bitten abzuklären, ob es etwas vergleichbares in der Schweiz auch gibt. Genau sowas brauchen wir auch, denn uns alle quält der gleiche Gedanke. Dass mein Bruder mal gar nichts vom Erbe hat, sondern einfach seine Sozialleistungen eine Weile ausgesetzt werden. Hier darf man übrigens etwas Vermögen haben, immerhin.

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    1. Ja ein bisschen darf man hier auch haben, ich glaube 5.000 Euro, bin mir aber nicht sicher

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    2. Das habe ich mal gelesen: Das Vermögen, dass Behinderte besitzen dürfen würde aufgestockt von 2600 € auf 27.600 € und Soll in den nächsten Jahren noch schrittweise bis 50.000 € angehoben werden.

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  2. Danke Dir für diesen wichtigen Beitrag! Wir beschäftigen uns auch bereits mit diesem Thema.
    Tilda ist ja erst 2,5 Jahre...aber meine Mutter ist sehr früh verstorben und da plagen mich schon manchmal Ängste ��
    Wann würde denn der Staat auf das Vermögen zugreifen wollen?? Erst wenn es um die Grundsicherung geht, also wenn andere Kinder mit normalem Bauplan erwerbstätig und selbstständig werden würden/könnten? Oder würde der Staat auch jetzt schon wegen Frühförderkosten etc. seinen Pflichtanteil einfordern ��?
    Bei uns geht es um Hauseigentum und 4 Geschwister...
    Liebe Grüße
    Snke

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    1. Im Regelfall greift das Sozialamt erst mit Volljährigkeit zu, darf aber soweit ich weiß 10 Jahre zurück schauen, ob da nichts zur Seite geschafft wurde, sprich Kontobewegungen u.ä.
      Ob die das dann auch wirklich machen steht auf einem anderen Blatt

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  3. Die Bundesregierung erhöht ab April 2017 auch den Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe von 2600 auf 5000 Euro. Das kommt Menschen mit Behinderung zu Gute, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Diese Regelung gilt auch für alle weiteren Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. also 5000 Euro ist die Grenze !

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  4. Darf ich fragen bei welchem Notar sie sind, wie finde ich in Stuttgart einen Notar der sich da gut auskennt? Vielen Dank schon mal

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    1. Den Namen habe ich extra immer nur unter der Hand weiter gegeben, trotzdem hat es sich rum gesprochen und der Notar in der Pfalz ist auf die nächsten 3 Jahre ausgebucht und einen Termin zu bekommen für ein Testament nahezu unmöglich.
      In Stuttgart gibt es doch sehr aktive Elternvereine und meist sind persönliche Empfehlungen und Erfahrungen die besten. Eine Bekannte von mir ist sehr unzufrieden gewesen mit einem Anwalt der sich selbst bei ihr für dieses Thema nahezu aufgedrängt hat. Selbst sagen die immer sie hätten den Durchblick, doch erfahrung von klienten ist einfach besser

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