Donnerstag, 31. Mai 2018

Fragen zum Thema Pflege



Immer wieder kommen Fragen zum Thema Pflege auf, ich habe versucht hier die wichtigsten Punkte zusammen zu fassen, allerdings sind diese nicht vollständig und falls sich etwas ändert, dann kann es sein, dass die Zahlen hier noch nicht aktualisiert sind.
Auch beinhaltet dies keine Rechtsberatung und der übliche Bla Bla, kennt ihr ja, das was man schreiben muss um nicht rechtlich belangt werden kann.
Also hier nur ein kleiner grüner Faden, richtig beraten können Euch die Fachleute vor Ort, zB Pflegestützpunkte.

Wir haben auch nicht nur positive Erfahrungen mit dem MDK gemacht, doch davon will ich jetzt nicht schreiben, allerdings sollte man schon vorher gut informiert sein, was einem zusteht und was nicht.
Ein guter Anlaufpunkt mit super Schwarmwissen ist meine facebook Gruppe.

Pflegegrade:


Es gibt 5 Pflegegrade (PG), wobei PG1 recht neu ist.

Bei Personen mit geringeren Beeinträchtigungen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, werden nur bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Es stehen Leistungen im Vordergrund, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen, ohne dass bereits voller Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung angezeigt ist. 


Geldleistungen (monatlich)


  • PG1 - 0
  • PG2 - 316,--€
  • PG3 - 545,--€
  • PG4 - 728,--€
  • PG5 - 901,--€




Verhinderungspflege

Der Betrag ist 1.613,--€ im Jahr bei PG 2-5

"Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch entferntere Verwandte, die nicht mit der oder dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder durch Nachbarinnen und Nachbarn können ebenfalls bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden."

Jetzt habe ich natürlich viele Leser deren Kinder eine Pflegestufe haben.
Wir fahren auch nicht in Urlaub und lassen unser Kind zu Hause, allerdings wäre hier später auch mal eine Jugendfreizeit möglich.
Wir jedoch nutzen die Verhinderungspflege für unseren Babysitter, dies können auch Minderjährige sein.






Verbrauchspauschale bzw. Pflegehilfsmittel


PG 1-5  montalich 40,--€ (Achtung vorübergehende Änderung)*

"Seit dem 1. Januar 2017 haben auch Versicherte im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern oder dazu beitragen, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat werden von der Pflegekasse erstattet. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen."

Wir haben einen Vertrag mit einem Sanitätshaus, das uns unsere Pflegeberatung empfohlen hat.
Hier gibt es verschiedene Pakete unter denen wir wählen können, ich nehme an immer im Wert von 40 Euro. Mit der Abrechnung habe ich nichts zu tun und bekomme die Dinge frei Haus.

Wir erhalten hier zB. Bettschutzeinlagen, Desinfektionamittel, Einmalhandschuhe u.ä.

*Achtung vorübergehende Änderung:
Der monatliche Höchstbetrag, den die Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufwenden dürfen, erhöhte sich rückwirkend zum 1. April 2020 auf 60 Euro. Mit der am 5. Mai 2020 in Kraft getretenen „Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ wurde damit den zum Teil erheblichen Preissteigerungen Rechnung getragen, die infolge der weltweit gestiegenen Nachfrage die Versorgung mit diesen Produkten im häuslichen Bereich beeinträchtigen. Diese Regelung, also die mögliche Inanspruchnahme des Höchstbetrages von bis zu 60 Euro, hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Epi-Lage-Fortgeltungsgesetz) nunmehr bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert.


Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Jetzt kommt der Punkt, der mich veranlasst diesen Post zu schreiben, darüber zahlen wir nämlich unsere Putzhilfe.

PG 1-5 monatlich 125,--€

"Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Diese tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen."

Bei dieser Leistung ist wichtig, dass sie durch "Profis" ausgeführt werden. So kann ich damit nicht den privat gesuchten Babysitter bezahlen, aber schon zB auf die Lebenshilfe zurückgreifen und eine deren Kräfte geht einmal die Woche mit Jolina auf den Spielplatz, oder ins Schwimmbad.
Wir haben deshalb eine Putzhilfe die im Auftrag der Diakonie putzt und die Diakonie rechnet mit der Kasse ab.


Wir haben diesen Betrag viele Jahre einfach gar nicht genutzt, weil wir nicht wussten wie und wo, erst die Pflegeberatung bot uns an diesen zu nutzen.
Das Gute ist, dass nicht genutzte Leistungen auch übertragen werden können in den nächsten Monat, oder am Jahresende die verbrauchten Beträge ins nächste Kalenderhalbjahr.


Dieser Entlastungsbetrag ist einfach dafür da den Pflegenden etwas zu entlasten im Alltag, daher ist es auch gerade bei PG1 so wichtig, hier werden häufig demente Patienten geführt.



Natürlich gibt es noch weitere Hilfen die einem zustehen, mit denen ich mich allerdings noch nicht so gut auskenne.
zB. Kurzzeitpflege, Umbaumaßnahmen, Nachtpflege.

Zu den Windeln werde ich demnächst noch etwas schreiben, da wurden wir etwas über den Tisch gezogen von unserem Versorger.

Genau Informationen gibt auch das Bundesministerium für Gesundheit, aus deren Informationen ich die in kursiv gekennzeichneten Passagen entnommen.


Ihr seht uns hat die halbjährliche Pflegeberatung wirklich etwas gebracht, dies sollte man nicht nur als Kontrolle sehen, die oft auch nötig ist, gerade bei älteren Patienten, es ist auch eine Chance auf Hilfe und Informationen von Fachleuten aus der Pflege, die sich gut auskennen.



Ein Wort zum Schluss


Wenn dies jetzt Eltern von Kindern ohne Beeinträchtigung lesen, werden sie denken, wow, die bekommen ja richtig viel Geld und Hilfe.
Das sollte man aber relativieren, wenn ich auch die Pflege meines Kindes nicht als solche empfinde und schon gar nicht als Last, ist es doch schon ein Unterschied zu Kindern die sich in normalem Tempo entwickeln.

Es sind Dinge die ich ganz automatisch mache, ohne darüber nach zu denken, oder damit zu hadern, trotzdem muss ich sie tun und andere nicht.
Jolina ist 9 Jahre alt, kann aber immer noch nicht ihr Essen schneiden, sie kann sich die Nase nicht selbst putzen und wäscht sich dann nicht das verschmierte Gesicht ;-)
Sie kann das kleine Geschäft zwar alleine erledigen, das große aber nicht.
Sie kann die Straße nicht alleine überqueren ohne Gefahr zu laufen überfahren zu werden, sie schafft es nicht Hosen mit Verschluss selbst zu öffnen, oder zu schließen.
Das sind zwar alles Kleinigkeiten und ich tue es, so wie ich es bei einer 2 jährigen auch tun würde, nur, dass ich dies eben schon seit Jahren mache und das ist der Grund warum wir eine Pflegestufe haben.







Ergänzungen



Ich habe ein wenig gehofft und es passiert gerade, dass zusätzliche Infos vom oben genannten Schwarmwissen hinzu kommen.

Ich packe die hier einfach mal mit rein:



  • der Entlastungsbeitrag ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland entscheidet das Abrechnungsprocedere selbst..... von qualifizierter Privatperson über Reinigungsfirma bis nur anerkannter Pflegedienst ist alles möglich ......
  • Wichtig noch: Man kann zur Verhinderungspflege 50% der Kurzzeitpflege hinzunehmen. Dadurch erhöht sich der Betrag auf 2.418€. Wir haben das 1x beantragt (formloser 3-Zeiler).
  • nicht genutzte Kurzzeitpflege kann anteilig bis zu ca. 800 auf die Verhinderungspflege übertragen werden

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