Dienstag, 26. März 2019

Wer kann eine Parkerleichterung beantragen?




Ich wurde gefragt: "Wie bekommt man eine Parkerleichterung?"


Ganz ehrlich, so ganz durchschaue ich es immer noch nicht, denn in unserem Begleitschreiben zum Behindertenausweis steht nicht woraus sich die Prozente zusammensetzen und ich habe das auch nie hinterfragt, war einfach nur zufrieden wie es ist und mit heutiger Sicht auf die Beeinträchtigung meines Kindes sage ich: Es passt genau so.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung und zusätzlich ist er mit privaten Funfakts geschmückt, aber ich habe auch Links und zur Zeit gültige Infos für Euch.



Gut erklärt ist es auf der Seite des VDK und ich bin mir nicht sicher ob uns die Parkerleichterung zusteht, oder nicht, denn ich weiß ja nicht wie sich Jolinas Prozente im SBA zusammensetzen.

Fakt ist, dass sie große Probleme beim Laufen hat, denn ihre Gelenke und Bänder sind eine Katastrophe und es fehlt überhaupt an Muskulatur, wir arbeiten jetzt schon seit 10 Jahren daran, doch eine etwas weitere Strecke mit Jolina zu laufen ist schon eine Herausforderung, vermutlich hat sie auch Schmerzen, wenn es zu viel wird durch ihre Fehlstellungen, doch wie viel Prozent es dafür gibt, ich habe das gar nicht im Gefühl, weil ich zwar weiß, viele haben Jolinas Probleme nicht und da tut sie mir oft leid, aber es gibt einfach auch viel Schlimmeres und es ist wie es ist und jammern bringt ja auch nichts. was für eine Einschätzung natürlich extrem kontraproduktiv ist.

Ich weiß, dass nicht alle diese Parkerleichterung erhalten und dass selbst bei einem Kind nach einem Umzug die Erleichterung von einer anderen Gemeinde nicht mehr gewährt wurde.
Wer jetzt hier den Fehler gemacht hat? Keine Ahnung, vielleicht sogar keine der beiden Behörden.

Es ist bei Down Syndrom also wohl Auslegungssache, aber fragen kostet ja nichts.

Um klar zu stellen, es handelt sich nicht um den blauen Ausweis mit dem man auf Behindertenparkplätzen halten darf. Dort parken in der Regel nur Inhaber des blauen Parkausweises oder riesengroße Idioten, wobei mein subjektives Gefühl ist, dass es mehr Idioten als Ausweisinhaber gibt.

"Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis

Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt."
    Quelle VDK

Für uns ist der Ausweis Gold wert, da wir damit im Anwohnerparken halten dürfen und somit mit unserem großen Auto nicht auf die wenigen Parkplätze zum bezahlen angewiesen sind, die meist besetzt sind, oder zu klein und wir dann ziemlich dumm aus der Wäsche schauen.
Jolina schafft in Mainz kaum die paar Straßenecken vom Bahnhof bis zum PEp, daran merke ich die Einschränkung, denn beim Spazieren gehen haben wir ja kein festes Ziel das wir in bestimmter Zeit erreichen müssen und passen uns Jolina an.
Beim Fastnachtsumzug ist sie ja tapfer mit gelaufen, doch nach 2/3 der Strecke war sie wirklich am Ende und hat es bis zum Schluss durchgebissen, am nächsten Tag war sie aber erledigt und man merkte, sie ist über ihre Grenzen gegangen.
Es ist also wirklich so, auch wenn es uns selbst nicht bewusst ist, unser Kind hat Probleme mit dem Laufen.

Nutzen darf diesen Ausweis jeder, der mit Jolina unterwegs ist, denn er ist auf sie ausgestellt, nicht auf ein bestimmtes KFZ, oder Fahrer.
Ohne Jolina darf man den natürlich nicht einsetzen und auch nicht kopieren, aber ich glaube das sollte sowieso klar sein.

Neben dem blauen und orangen Ausweis haben die Bundesländer noch ihr eigenes Süppchen am kochen, so hatten wir zB den gelben, gültig in Rhl. Pfalz, Schleswig-Holstein und Meck.Pom.
Immerhin beim Urlaub an der Ostsee war das praktisch, doch ein paar Kilometer über die Grenze nach Hessen nicht. Das muss man nicht versehen, denn logisch ist das nicht.

Mein Tipp ist also im Suchprogramm der Wahl "Parkerleichterung" und das jeweilige Bundesland einzugeben, mir hat es für uns eine schöne pdf ausgespuckt mit den gleichen Erklärungen wie ich sie oben eingefügt habe.


Wo wird der Park-Ausweis beantragt?


Bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, bei uns war das bei der Verbandsgemeinde.




Was benötigt man zur Beantragung?


Auf jeden Fall den Behindertenausweis und am besten den Bescheid vom Versorgungsamt dazu.
Zuerst brauchten wir ein Lichtbild, dann aber wieder doch nicht, hmmm, am besten mal eins mitnehmen, wenn man eins zur Hand hat.

Kleiner Nachtrag von einer Leserin als guter Tipp:
"
Beim Orangenen kann auch ein kl. Schreiben des Hausarztes helfen (multiple Erkrankungen - das man dadurch nur kurze Wege laufen kann und auf Hilfe angewiesen ist - auch die Herzgeschichte spielt dort mit rein ) mit diesem Schreiben stellt man einen-Verschlechterungsantrag in der Abt für Schwebehinderte mit der Bitte um Unterstützung zur Erlangung des Orangenen (dann kommt die übliche Leier Amtsarzt etc) wer dann den Bescheid hat darf dann zum Ordnungsamt/Strassenverkehr und sich die begehrte heiß erkämpfte Parkgenehmigung abholen!"Quelle facebook mit Genehmigung(Danke an Carola Nacke)

Wer darf beantragen?


Zum einen der Behinderte selbst, aber auch zB die Eltern, die das Kind i.d.R. ja auch befördern, so wie das bei uns der Fall ist.

Fragen lohnt sich auf jeden Fall, denn es gibt auch regional Unterschiede, so wie in Rhl. Pfalz der gelbe Parkausweis, dessen Anforderungen wieder anders sind.

Fazit:



Diese Parkerleichterungen sind relativ unbekannt, sowohl bei Eltern behinderter Kinder, als auch bei den Behörden kommt es nicht so oft vor.
Dadurch kommt es leider auch zu Unklarheiten und zu Unterschieden bei der Genehmigung.

Das letzte was wir machen sollten ist auf den Putz hauen, wenn wir keine Erleichterung bekommen.
Denn so ist zum Beispiel auch der Schuss nach hinten los gegangen, als Eltern wegen des SBAs klagten mit der Argumentation zB in Rhl. Pfalz gibt es immer 100%
Anstatt selbst mehr zu bekommen, hat Rhl. Pfalz die % Schraube auch nach unten gedreht, damit ist leider keinem geholfen, höchstens ist es eine Genugtuung für die, die voller Neid auf die Inhaber der 100% geschaut haben, nett ist natürlich anders, falls es wirklich bei jemand so war.

Wichtig ist immer die individuelle Betrachtung eines jeden einzelnen Falles, was natürlich schwierig ist und zeitaufwendig, aber ich sehe auch wie schwierig es ist für Behörden da gerecht zu urteilen, falls das überhaupt geht.

Gerade beim Down Syndrom und ich kann nur für das Down Syndrom sprechen, ist die Ausprägung so individuell und so wie Eltern auf der einen Seite dafür appellieren, dass ihr Kind ja so individuell ist und nicht auf das Down Syndrom reduziert werden kann, sollten sie auf der anderen Seite dann auch zugestehen, dass es eben Menschen mit Down Syndrom gibt, die zusätzliche Hilfen brauchen und nicht vor Neid auf die Barrikaden gehen.

Freut euch über jedes Hilfsmittel und jede Zuwendung die ihr nicht braucht, so halte ich es seit 10 Jahren und bin glücklich und dankbar über jedes Fitzelchen Normalität in unserem Leben.


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